Verhinderungspflege
Zusätzlich zum Pflegegeld oder zu Pflegesachleistungen stehen gemäß § 39 SGB XI dem Pflegebedürftigen Leistungen der Verhinderungspflege je Kalenderjahr zu.
Vorraussetzungen
Vorraussetzung ist, dass Pflegebedürftige auch ehrenamtlich (beispielsweise durch Angehörige oder Freunde) gepflegt wird. Fällt diese Pflegeperson vorrübergehend aus, tritt die Verhinderungspflege in Kraft.Der Pflegebedürftige muss zuvor mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt worden sein.
Wer übernimmt die Ersatzpflege?
Pflegebedürftige können in vertrauter Umgebung bleiben und Hilfe durch eine ambulante Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen. Die Verhinderungspflege kann aber auch stationär in einem Pflegeheim oder Wohnheim stattfinden.
Welche Kosten werden übernommen?
Grundsätzlich besteht je Kalenderjahr ein Anspruch für längstens vier Wochen in einer Höhe von maximal 1.510.- €.
Erbringen Verwandte oder Verschwägerte (bis zum zweiten Grad) die Verhinderungspflege, kann maximal ein Betrag in Höhe des Pflegegeldes gezahlt werden. Werden höhere Kosten (Verdienstausfall, Fahrkosten) nachgewiesen, können bis zu 1.510.- € erstattet werden. Dieser Nachweis ist im Original bei der Pflegekasse einzureichen.
Stationäre Einrichtungen können nur die pflegebedingten Kosten einreichen, aber keine Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Zusatzleistungen oder Investitionskosten. Auch Fahrtkosten zur Einrichtung oder zurück werden nicht erstattet.
Stundenweise Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann auch nur stundenweise in Ansspruch genommen werden. Dies ist beispielsweise bei Verhinderung der Pflegeperson aufgrund Urlaub, Krankheit etc. möglich. Der maximale Betrag von 1.510,- Euro darf im Jahr jedoch nicht überschritten werden.
Ablauf bei Verhinderungspflege
Benötigt die Pflegeperson eine Auszeit oder ist sie beruflich/privat verhindert kann die Verhinderungspflege beantragt werden. Bei Urlaub z.B. für 28 Tage (maximal pro Jahr) oder auch stundenweise (z.B. pro Woche 3-4 Stunden maximal bis 1.510,- Euro pro Jahr)
Die Pflegekasse sollte formell über die Inanspruchnahme im Vorraus informiert werden. Hierzu haben wir auch Formulare, die ausgefüllt der Kasse zugesandt werden. Sie müssen sich entscheiden ob stundenweise oder tageweise die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll. Wenn Sie uns mit der Verhinderungspflege beauftragen, erhalten Sie zum Ende des Monats eine Abrechnung speziell zur Verhinderungspflege. Diese Kosten werden dann von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, zusätzlich zu den Abrechnungen über erbrachte Sachleistung.
Beispiel: Der Kunde A benötigt jeden Donnerstag vormittags eine Pflegeperson, die sich anstelle von Angehörgen um die Versorgung von 10-14 Uhr kümmert. Hierzu stellt der Pflegedienst eine Fachkraft ab und rechnet diese Zeit als Verhinderungspflege mit der Kasse ab.
Beim Gespräch mit unserer Pflegedienstleitung können wir Ihnen ausführliche Informationen und Hilfen anbieten.