Seniorenpflege

Allgemeines zur häuslichen Pflege / Seniorenpflege

Pflegebedürftiger

Pflegebedürftig ist, wer nicht mehr alleine die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens verrichten kann. In der Regel werden diese Personen dem Seniorenalter zugeordnet. Es könnten jedoch auch junge Erwachsene oder Kinder davon betroffen sein. Werden die entsprechenden Hilfeleistungen nicht in einem Pflegeheim sondern zuhause erbracht, spricht man von häuslicher Pflege oder Seniorenpflege oder auch ambulanter Pflege.

Eine Einstufung erfolgt gemäß Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Die Daten und Vorraussetzungen hierzu können Sie auch unter unserer Rubrik "Fachwissen" nachlesen.

Pflegeperson

Wenn Leistungen zur häuslichen Pflege von Angehörigen oder einer sonstigen Person erbracht werden, wird diese Person als "Pflegeperson" bezeichnet. 

Pflegegeld

Ist die pflegebedürftige Person in der Pflegeversicherung eingestuft, erhält sie in diesem Fall das sogenannte "Pflegegeld". Dies wird monatlich im Voraus auf das Konto des Pflegebedürftigen von der Pflegekasse bezahlt. Der Pflegebedürftige verwendet diese finanzielle Leistung nach eigenem Ermessen. Allerdings muss sich der Pflegebedürftige in diesem Fall durch Pflegefachkräfte zu bestimmten Zeiten einer Pflege-Qualitätsprüfung unterziehen. Dieser Bericht ist dann der Pflegekasse vorzulegen.

Pflegesachleistung

Wenn Leistungen zur häuslichen Pflege von einem zugelassenen Pflegedienst (mit Pflegefachpersonal) erbracht werden, wird als Grundlage für die Leistungserbringung und Abrechnung ein Preis- und Leistungskatalog angesetzt. In diesem Fall spricht man von Pflegesachleistungen. In einem Pflegevertrag zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigem /Angehörigen werden die regulären zu erbingenden Leistungen vereinbart. Nach Monatsende werden die erbrachten Leistungen abgerechnet. Die Pflegekasse und der Pflegebedürftige bezahlen nach Rechnungslegung anteilig die Pflegekosten.

Ablauf bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen

Der Pflegebedürftige, dessen Betreuer oder Angehörige vereinbaren mit der Pflegedienstleitung einen Hausbesuchstermin. Hier wird dann gemeinsam der Tagesablauf geplant und festgelegt, wann und von wem welche Leistungen erbracht werden sollen. Dies geschieht unabhängig von einer Pflegeeinstufung.

Aufgrund des Pflegeplans kann nun eine Hochrechnung für 30 Tage durchgeführt werden. Dieser Kostenvoranschlag wird bei uns noch vor Ort erstellt. Der Pflegevertrag kann nun festgelegt werden, wobei Änderungen(mehr oder weniger Leistungen) mit 1 Tag Vorlauf jederzeit eingearbeitet werden können. Die Rechnungslegung erfolgt zum Monatsende nach den tatsächlich vertraglich vereinbarten und durchgeführten Leistungen.

Beispiel: 

Kunde A benötigt morgens Hilfe beim Aufstehen, Transfer zum WC/Bad, Hilfe beim Waschen und Anziehen, danach Transfer zum Frühstückstisch. Das Frühstück wird/wurde von Angehörigen gerichtet. Zusätzlich soll 1 mal pro Woche statt Waschen ein Bad/Dusche durchgeführt werden.

Hierzu wird folgendes Leistungspaket mit dem Pflegedienst vereinbart:
Leistungspakete:
M 1 = Bad/Dusche (4 x)
M 2 = Kleine Toilette (26 x)
vorgeschriebene Zulagen je Hausbesuch:
Sonntagszuschlag (4 x)
Wegepauschalen (30 x)
Ausbildungsumlagen (30 x)
Investitionszulagen (30 x)
Die Pflegekosten belaufen sich in diesem Fall im Monat auf = 656,56 Euro.

Ist der Kunde A bei der Pflegeversicherung in Stufe 1 eingestuft, kann der Pflegedienst von den o.a. Pflegekosten 440,- Euro direkt mit der Kasse abrechnen. Der Kunde A erhält somit eine Rechnung über den Eigenanteil in Höhe von 216,56 Euro.

Ist der Kunde A noch nicht eingestuft, trägt er die Kosten allein. Wurde jedoch bereits ein Antrag zur Einstufung gestellt, so kann er diese Rechnung nach Eingang des Einstufungsbescheid bei der Kasse nachträglich zur Erstattung einreichen.

Ist der Kunde A in Stufe 2 oder 3 erhält er einen höheren Zuschuss. In diesem Fall wird der nicht in Anspruch genommene Sachleistungsbetrag anteilig als Pflegegeld dem Kunden auf sein Konto bezahlt. (diese Zahlung erfolgt jedoch immer erst nach Rechnungslegung des Pflegedienstes, also im nachhinein.

Beim Erstgespräch mit der Pflegedienstleitung wird dies genau erläutert. Wir helfen Ihnen auch bei der Antragstellung zur Einstufung oder Höherstufung.

         Übersicht über Pflegeleistungen und Preise (pdf-Datei)

Zur Kostenberechnung drucken sie sich bitte dieses Formular aus.

        Formular zur Kostenermittlung  (60 kb pdf-Datei)