Krankenpflege
Allgemeines zur häuslichen Krankenpflege
Die Fachkrankenpflege daheim nennt man "häusliche Krankenpflege".
Inhalte der häuslichen Krankenpflege sind:
- Leistungen der Grundpflege
- Leistungen der Behandlungspflege
- Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung
Die Kosten der häuslichen Krankenpflege werden auf Verordnung des Hausarztes, nach Antragstellung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse von dieser übernommen. Der Patient hat für die ersten 28 Tage innerhalb eines Jahres einen Eigenanteil von 10% dieser Kosten zu tragen.
Ablauf
- Der Hausarzt erstellt einen Verordnungsschein für häusliche Krankenpflege.
- Der Patient unterschreibt den Verordnungsschein auf der ersten Rückseite und gibt ihn an den zuständigen Pflegedienst.
- Der Pflegedienst muss den Verordnungsschein innerhalb von drei Arbeitstagen (ab Ausstellungsdatum) der Krankenkasse zur Genehmigung vorlegen.
- Der Pflegedienst beginnt die Krankenpflege mit Aushändigung des Verordnungsscheines.
Grundpflege
Zur Grundpflege zählen Leistungen, die für den Kranken zur Aufrechterhaltung seiner Grundbedürftnisse gehören, soweit dies für das Behandlungsziel erforderlich ist und seine krankheitsbedingten Einschränkungen ersetzen oder ergänzen. Die Grundpflege umfasst:
- Körperpflege und Körperreinigung
- Betten und Lagern
- Vorbeugende Maßnahmen (Dekubitus, Kontrakturen, etc...)
- Hilfen bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- Hilfen bei den Ausscheidungen
- Ankleiden und Auskleiden
- Unterstützung bei der Mobilität
Grundpflege kann nur in Verbindung mit Behandlungspflege verordnet werden, wenn nicht bereits eine Pflegeeinstufung beantragt wurde oder vorhanden ist.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen der Krankenbehandlung. Hierzu gehören ausschließlich solche medizinischen Leistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden, zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung im Interesse der Erreichung des angestrebten Therapiezieles jedoch erforderlich sind.
Grundsätzlich beinhalten die einzelnen Leistungen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahme. Sie umfassen unter anderem:
- Richten und kontrolliertes Verabreichen von Medikamenten
- Insulin- und andere Injektionen
- Anlegen/Ausziehen von Stützstrümpfen
- Beine wickeln
- Wundversorgung, Verbände anlegen, Dekubitusbehandlung
- Legen und Wechseln eines Blasendauerkatheters
- Einläufe, Trachealkanülenwechsel
- Überwachung, Krankenbeobachtung, Kontrolle von Vitalwerten
Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung zur Vermeidung einer aus medizinischen Gründen notwendigen Krankenhausbehandlung (§37(1) SGB V) gehört zur häuslichen Krankenpflege, soweit diese zur Versorgung des Kranken unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes notwendig ist, um diesem ein Verbleiben in seinem Haushalt zu ermöglichen.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung der grundlegenden Anforderungen einer eigenständigen Haushaltsführung allgemein notwendig sind, um in diesem Haushalt häusliche Krankenpflege durchführen zu können.
- Unterhaltsreinigung des Krankenzimmers (nicht Grundreinigung)
- Zubereitung von vorbereiteten Mahlzeiten
- Spülen des Geschirrs und Entsorgung der Haushaltsabfälle
- Wäscheversorgung des Kranken
Hauswirtschaftliche Versorgung kann nur in Verbindung mit Grund- und Behandlungspflege zusammen verordnet werden.