Beratungseinsatz

Nachweis über einen Pflegeeinsatz nach
§ 37 Abs. 3 SGB XI

Versicherte, die Pflegegeld der Stufe I oder II erhalten, sind vom Gesetzgeber angehalten, sich von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl jedes halbe Jahr beraten zu lassen, Versicherte der Pflegestufe III müssen diesen Nachweis vierteljährlich erbringen. Die Kosten für den Beratungsbesuch nach §37,3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse.

Ablauf:
Sie rufen bei uns an und vereinbaren einen Hausbesuchstermin beim Pflegebedürftigen, zu dem auch die pflegende Person mit anwesend sein sollte. Das Gespräch dauert 15-30 Minuten.

Frau Christiane Habura-Lohan kommt in der Regel selbst zum Beratungsbesuch. Der Termin sollte zwei bis drei Tage vorher vereinbart werden.