Nach einem Unfall

Hauswirtschaftliche Leistungen können auch für Personen erbracht werden, die aufgrund eines Unfalls keine schweren Arbeiten im Haushalt verrichten dürfen.
Bei einem beruflichen Unfall mit entsprechenden Folgen werden die Leistungen auf Antrag von der Berufgenossenschaft vergütet.
Bei einem privaten Unfall sollten Sie ihre eigene Unfallversicherung prüfen und bei ihrer Gesellschaft anfragen, inwieweit in dieser Police auch Leistungen für eine Haushaltshilfe tariflich vereinbart sind.