Haushaltshilfen
Lieber Kunde,
gerne übernehmen wir Ihren Auftrag zur hauswirtschaftlichen Versorgung Ihres Haushaltes und auch die Betreuung Ihrer Kinder.
Der Pflegeservice Habura stellt das erforderliche Personal zur Leistungserbringung. Es ist jedoch nicht möglich, für den beantragten Zeitraum immer die gleiche Person abzustellen, da auch wir den Urlaubsgesuchen und bei Ausfall der Person wegen Krankheit oder anderer bereits vorher vereinbarter Aufträge berücksichtigen müssen.
Auch hinsichtlich der von Ihnen gewünschten Leistungserbringung der bei uns angestellten Mitarbeiterinnen sollten Sie auf bestimmte Reglements achten.
1. Vereinbarungen zu gewünschten Einsatzzeiten sind nicht mit dem Mitarbeiter, sondern direkt mit der Geschäftsleitung (0721) 78 28 02 abzusprechen. Der Mitarbeiter hat keine Befugnis, Einsätze zu planen.
2. Leistungserbringung außerhalb der Wohnräume (z.B. Keller-, Speicher-, Gartenarbeiten) sind nicht über Ihre Kasse abrechenbar.
3. Bei Einsätzen, die einen Kfz-Einsatz erfordern (z.B. Einkäufe, Transport von Personen/Kinder), ist das Kfz von Ihnen zu stellen oder der Einsatz muss extra mit km-Geld privat bezahlt werden. Die Kassen übernehmen hier Erstattung nur, wenn dies vorher beantragt und genehmigt wurde.
4. Leistungen im Haushalt, die von der Kasse bezahlt werden, sind auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Das bedeutet, Leistungen wie Schränke ausräumen, Türen und Fenster reinigen, sind keine Leistungen, die der Kunde in der Regel wöchentlich selbst erbringen würde. Nur bei Einsätzen einer Haushaltshilfe, bei dem der Einsatz über 4-6 Wochen hinaus gewährt wird, können solche Leistungen mit der Kasse abgerechnet werden. In allen anderen Fällen kann diese Leistung zwar erbracht werden, muss aber privat in Rechnung gestellt werden.
5. Unser Mitarbeiter ist angewiesen, die Art seiner Tätigkeit zu dokumentieren, damit eine korrekte Abrechnung mit der Kasse bzw. Ihnen privat erfolgen kann.
Ablauf:
Soweit die Leistungserbringung von der Kranken-/Pflegekasse bezahlt wird, muss zu Beginn der Leistungserbringung eine schriftliche Bestätigung der Kasse dem Pflegedienst vorliegen. Leistungen, die nicht von der Kasse übernommen werden, sind vom Auftragsgeber nach Rechnungslegung monatlich selbst zu erstatten.
Bei privater Zahlung beträgt die Arbeitsstunde 21,00 €uro je angefangene Stunde zuzüglich eine Pauschale von 3,00 €uro je Anfahrt (bis 10km).
Der Mindesteinsatz ist eine Stunde, weiterer Zeitbedarf wird im 15 Minuten-Takt abgerechnet.
Fahrtkosten für Einkäufe oder Begleitung werden mit 0,30 € je Einsatzkilometer berechnet.