Bei Pflegebedürftigkeit
Für pflegebedürftige Personen, die in der Pflegeversicherung eingestuft sind, gelten die Leistungspakete der Pflegekassen (ab Nr. 11 )
Ablauf bei Inanspruchnahme
Benötigen Sie eine Haushaltshilfe aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit, so sprechen sie mit uns den Hilfebedarf und den Zeitraum ab, wann und wieviel Stunden die Haushaltshilfe eingesetzt werden soll.
Wir stellen Personal für die Leistungserbringung ab. Beachten Sie, dass das Personal meist nicht Vollzeit arbeiten kann und auch nicht jedes Wochenende oder zu Unzeiten einsetzbar ist.
Leistungen im Einzelnen können Sie unter Leistungen nachlesen.
Nicht von der Kasse finanzierte Leistungen können nur gegen private Aufzahlung erbracht werden.