zusätzliche Betreuungsleistungen

Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden die zusätzlichen Betreuungsleistungen von bisher 460 € auf 1.200 € (Grundbetrag) bis 2.400 € (erhöhter Betrag) pro Jahr angehoben. Festgelegt wird der jeweilige Betrag bei einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen. Dieser Betrag kann für Betreuungsleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst, für Tages- und Nachtpflege und für niedrigschwellige Betreuungsangebote eingesetzt werden.