Pflegesachleistungen

  1. Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Häusliche Pflegehilfe wird durch geeignete Pflegekräfte erbracht, die entweder von der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt sind.
  2. Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst je Kalendermonat:


ab 01.07.08 ab 01.10.10 ab 01.01.12
Stufe 1 420 € 440 € 450 €
Stufe 2 980 € 1.040 € 1.100 €
Stufe 3 1.470 € 1.510 € 1.550 €